Zaun 10 Jahre Garantie

Montageservice

Wir montieren für Sie:

  • Zaunanlagen
  • Antriebe
  • Pflaster
  • genormte Baufertigteile

§ 1 Vertragsabschluss
(1) Diese Geschäftsbedingungen, gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen zwischen gewerblichen und privaten Kunden von ZmG Stahl & Gittermattenhandel (Inh. Sven Riethbaum).
(2) Einkaufsbedingungen eines gewerblichen Kunden die unseren AGB entgegen stimmen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3) Auftraggeber im Sinne der AGB sind gewerbliche Kunden.
§ 2 Geltung
(1) Geschäftsbedingungen und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers oder Dritten finden keine Anwendung. Sollten diese in irgendeiner Form ZmG Stahl & Gittermattenhandel zugekommen sein, bedarf es keiner weiteren Widerrufung.
§ 3 Angebot / Auftragserteilung
(1) Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich von ZmG Stahl & Gittermattenhandel auf die Verbindlichkeit hingewiesen wurde.
(2) Bestellungen und Aufträge müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang angenommen oder abgewiesen werden. Dies bestätigt ZmG Stahl & Gittermattenhandel durch den Versand von Auftragsbestätigungen.
(3) Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn der Auftraggeber alle technischen Angaben für die Fertigung an ZmG Stahl & Gittermattenhandel übermittelt hat.
(4) Alle vom Auftraggeber übermittelten Maßangaben die für die Fertigung relevant sind, sind direkt nach der Übermittlung als freigegeben zu bewerten. Es bedarf für die Fertigung keine weiteren schriftlichen Freigaben. Sollte der Auftraggeber Maßangaben übermitteln, die nicht zur Fertigung freigeben sind muss dies offensichtlich vom Auftraggeber gekennzeichnet werden.
(5) Da ZmG Stahl & Gittermattenhandel der Metallbearbeitungsbranche zugeordnet ist, verstehen sich alle Maßangaben in der Maßeinheit Millimeter.
(6) Die Auftragserteilung muss schriftlich erfolgen. Die hierfür vorgesehenen Übermittlungsmedien sind der Brief, Telefax, E-Mail oder bei persönlicher Auftragserteilung das Auftragserteilungsformblatt.
(7) Gebrauchswerte, Maße, Toleranzen, Belastbarkeiten und technischen Eigenschaften die im Angebot angegeben werden, sind keine Beschaffenheitsmerkmale. Sie beschreiben und Kennzeichnen die Leistung und den Lieferumfang.
(8) Handelsübliche Abweichungen oder Abweichungen die eine technische Verbesserung darstellen oder auf eine rechtlich neue Vorschrift beruhen sind zulässig. Das Austauschen von gleichwertigen Bauteilen ist in soweit zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit und den vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt.
(9) Mündliche vertragsabsprachen zwischen Auftraggeber und Auftragsnehmer sind unzulässig.
§ 4 Genehmigung
(1) Jegliche Genehmigungen für die Verwendung von ZmG Stahl & Gittermattenhandel hat der Auftraggeber oder sein gesetzlicher Vertreter herbeizuführen.
§ 5 Montage
(1) ZmG Stahl & Gittermattenhandel führt keine eigenen Montagearbeiten durch. Er vermittelt seinen Kunden aber gerne Montagepartner aus der näheren Umgebung. Die Abrechnungsform behält sich ZmG Stahl & Gittermattenhandel vor und wird vor Kaufabschluss mit dem Kunden individuell kommuniziert.
(2) Sollte ein Kunde die Montage aus unserem Hause wünschen, ist ZmG Stahl & Gittermattenhandel berechtigt, einen Subunternehmer mit der Montage zu beauftragen.
(3) Für externe Montagearbeiten übernimmt ZmG Stahl & Gittermattenhandel keine Haftung und Gewährleistung. Für eventuelle Montageschäden kommt der externe Montagepartner oder der Auftraggeber selber auf.
§ 6 Lieferung und Leistungsumfang
(1) Im Lieferumfang sind die Positionen enthalten, die schriftlich in der Auftragsbestätigung enthalten sind. Sollten Produktfotos mit Dekorationsbeispielen abgelichtet sein, sind diese kein Bestandteil des Kaufvertrags.
(2) Erdarbeiten, Fundamentarbeiten, Maurerarbeiten, Abfuhrarbeiten von Ausfuhrarbeiten und sonstige Montageleistungen sind nicht im Standardlieferumfang enthalten. Es sei denn, sie sind bereits gesondert im Angebot aufgeführt worden.
(3) Sollte dies nicht der Fall sein, kann ZmG Stahl & Gittermattenhandel diese nachträglich berechnen.
(4) Einen reibungslosen Ablauf bei evtl. Anlieferungen unserer Produkte setzt voraus, dass eine zügige Entladung beim gewählten Bestimmungsort gewährleistet wird. Hierfür ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Eine nachträglich in Rechnung gestellte Wartezeit zur Entladung der Ware ist zulässig. Es bedarf hierzu keiner schriftlichen Mehrkostenanmeldung.
§ 7 Lieferzeiten
(1) Der Beginn, der von uns angegebenen Lieferzeiten, setzt die vollständige Abklärung der technischen Fragen und Klärungen voraus.
(2) Die von ZmG Stahl & Gittermattenhandel in Aussicht gestellten Liefertermine, sind die Termine die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme mit bestem Wissen ermittelt wurden. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass eine Lieferung bedauerlicherweise später als die angegebene Lieferzeit erfolgen wird und ZmG Stahl & Gittermattenhandel dies zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht erkennen konnte, stellt dies keinen Lieferverzug ZmG Stahl & Gittermattenhandel dar.
(3) Sollte es zu nachträglichen Änderungen des Produktes kommen, muss die Lieferzeit neu ermittelt werden. Der alte bestätigte Liefertermin ist nicht mehr von Wirksamkeit.
(4) Sollte der Auftraggeber bei der Ausführung nicht mitwirken, hat der Auftragnehmer das Recht den Auftrag ruhen zu lassen. Eine hierdurch entstehende Verzinsung der angezahlten Summe wird nicht vergütet, da die Bereitschaft von Auftragsnehmerseite zu jederzeit besteht. Eine Geltendmachung von Zusatzvergütungsansprüchen ist jedoch nicht ausgeschlossen.
(5) Sollte eine Ware mit einem Speditionspartner versandt werden, verstehen sich die Lieferzeiten auf den Übergabetermin an die Spedition oder Frachtführer oder sonstigen für den Transport beauftragten Dritten.
(6) ZmG Stahl & Gittermattenhandel hat das Recht bei Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten des Auftraggebers die Lieferzeit anzupassen. Dies kann von den Übermittlungen der für die Fertigung gebrauchten Angaben bis hin zum zahlen einer Rechnung per Vorkasse sein.
(7) ZmG Stahl & Gittermattenhandel  haftet nicht für Lieferverzögerungen die durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht vorhersehbar waren. Dies beinhaltet auch Betriebsstörungen, betriebliche Aussperrungen, Materialtransportverzögerungen, Streiks, Mangel an Mitarbeitern durch Krankheitsfall, Mangel an Betriebs- und Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder die ausbleibende oder nicht richtige und rechtzeitige Lieferung unserer Lieferanten.
(8) Sollten diese Ereignisse ZmG Stahl & Gittermattenhandel  so behindern, dass eine Leistung in nicht absehbarer Zeit erbracht werden kann, ist der Auftragnehmer berechtigt vom ohne Erhalt einer Vertragsstrafe vom Vertrag zurückzutreten.
(9) Sind die Ereignisse nur von vorrübergehender Dauer, verlängert sich die in der Auftragsbestätigung angebende Lieferzeit um den Zeitraum, in der das Ereignis stattgefunden hat.
(10) Sollte die Lieferzeit für den Kunden unzumutbar werden, hat der Auftraggeber das Recht, unverzüglich und zeitnah vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wann eine Lieferzeit unzumutbar ist wird vom Auftragnehmer entschieden.
(11) Gerät ZmG Stahl & Gittermattenhandel mit dem Erbringen einer Leistung, einer Lieferung in Verzug, oder wird gleich aus welchem Grund unmöglich, wird seitens ZmG Stahl & Gittermattenhandel  kein Schadensersatz fällig.
(12) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer seitens einer Schadensersatzpflicht bei Lieferverzug frei. Eine Konventionalstrafe ist ebenfalls nicht vereinbart.
(13) Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde verstehen sich alle Preise ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(14) Lieferungen erfolgen mittels Speditionsversand oder Kurierdiensten nur nach ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden. Dies stellt eine gesonderte Dienstleistung dar und wird ebenfalls dem Kunden separat Aufgeführt und in Rechnung gestellt.
(15) Der Transport vom Werk zum Kunden erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eventuelle Transportschäden übernimmt ZmG Stahl & Gittermattenhandel keine Haftung. Die Gefahrenübergabe erfolgt bei Versand durch Speditions- und Kurierpartner direkt nach dem Aufladen des Transportfahrzeuges. Für die Ladungssicherheit ist der beauftragte Transportunternehmer und ggf. der Auftraggeber selbst zuständig.
§ 8 Preise und Zahlungen Eigentumsvorbehalt
(1) Alle in der Auftragsbestätigung genannten Preise verstehen sich in Euro ab Werk zzgl. Verpackung und Fracht sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Exportlieferungen ins Ausland kommen ebenfalls noch Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben hinzu.
(2) Unsere Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet und sind im Standartlieferumfang nicht enthalten.
(4) Angebote und Preisgaben in Werbungen, Prospekten, Anzeigen oder sonstigen sind freibleibend und unverbindlich.
(5) Sofern nichts anderes Vereinbart ist, wird der Rechnungsbetrag direkt nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig.
(6) Begleicht der Auftraggeber mit einer Frist von 14 Tagen die Rechnung nicht, wird mit Ablauf dieser Frist ein Verzugszins von 8% bei gewerblichen Kunden zusätzlich zum Rechnungsbetrag fällig. Die Geltendmachung weiterer und höherer Zinserträge durch Verzug des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
(7) Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen des Auftraggebers aus anderen Vertragsverhältnissen ist unzulässig.
(8) Alle gelieferten Waren bleiben so lange Eigentum von ZmG Stahl & Gittermattenhandel bis die Erfüllung sämtlicher Forderungen des Auftraggebers erfüllt wurden.
(9) ZmG Stahl & Gittermattenhandel ist berechtigt ein komplett eingebautes Produkt im Falle des Rückstandes zu demontieren und abzuholen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt immer der im Rückstand liegende Auftraggeber.
(10)ZmG Stahl & Gittermattenhandel ist berechtigt nach dem versenden der zweiten Zahlungsaufforderung, ein Inkassoverfahren zu eröffnen. Die hierzu entstehenden Kosten trägt der im Zahlungsrückstand liegende Auftraggeber. Für die Unannehmlichkeiten durch das Inkassobüro, kommt der im Rückstand liegende Auftraggeber selber auf.
(11) Der Auftraggeber darf die von ZmG Stahl & Gittermattenhandel gelieferten Waren nur an Dritte veräußern, wenn alle Vorderrungen geleistet wurden.
(12) Die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen bei ZmG Stahl & Gittermattenhandel ist vertragsbindend. Sollte ein Auftraggeber einen Auftrag vergeben obwohl er bereits weiß, die hieraus komplett entstehenden Forderungen nicht nachkommen zu können, macht der Auftraggeber sich gegenüber ZmG Stahl & Gittermattenhandel strafbar.
(13) Sollten wir einmal „Frei Haus“ Versandangabe tätigen, so gelten diese Lieferungen für den Versand Deutschland weit. Ausgenommen sind alle Inseln. Hier wird separat ein Inselzuschlag berechnet.
§ 9 Verpackung / Gefahrenübergang
(1) Das Bemühen von ZmG Stahl & Gittermattenhandel ist es, den Verpackungsumfang und die damit entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Unser bestreben ist es, viele recyclingfähige Verpackungsmittel zu verwenden.
(2) Diese gekennzeichneten Materialien sind bei den bekannten Verwertungsstellen kostenfrei zu entsorgen und werden somit wieder dem Recyclingkreislauf zugeführt.
(3) Erfüllungsort für alle Vertragsgegenstände ist das Auslieferungswerk von ZmG Stahl & Gittermattenhandel und deren Partner sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Wünscht der Kunde einen Speditionsversand der gekauften Ware, ist die Gefahrenübergabe bei beginn des Verladevorganges an der Verladerampe. Die Gefahrenübergabe wird hiermit an die beauftragte Spedition, Frachtführer oder sonstigen beauftragte Dritte übergeben.
(5) Sollte sich der Auftraggeber im Annahmeverzug befinden, geht die Gefahrenübergabe bereits nach dem Termin an den Kunden über, welcher dem Auftraggeber in der Auftragsbestätigung genannt wurde über.
(6) In diesem Fall haftet der Kunde für alle Schäden selber.
(7) Eventuell anfallende Kosten nach Gefahrenübergabe und Annahmeverzug werden vom Auftraggeber selber getragen. Es sein denn, es ist vorher schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
§ 10 Abnahme
(1) Soweit eine Abnahme der Leistungserfüllung erforderlich wird, verpflichtet sich der Auftraggeber hierzu.
(2) Mängel die eine technische Eigenschaft nicht beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern. Hierzu zählen auch die im § 15 Mängelansprüche geregelten und aufgeführten Positionen.
§ 11 Informationspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat spätestens nach Erteilung des Auftrages an ZmG Stahl & Gittermattenhandel alle für die Fertigung benötigten Informationen zu übermitteln. Die Übermittlung bedarf unmissverständlicher, schriftlicher Formulierung.
(2) Sollte ZmG Stahl & Gittermattenhandel nachträglich ein Planungsfehler unterlaufen und ist dieser auf eine Fehlinformation des Auftraggebers zurückzuführen, stellt dies keinen Reklamationsgrund da.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen auf Richtigkeit zu überprüfen. Hierbei wird von Korrektheit der Unterlagen ausgegangen.
(4) Jede noch änderbare Leistung wird im Rahmen des Möglichen vom Auftraggeber versucht umzusetzen. Die hierfür entstehenden Zusatzkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 12 Nutzungsrechte der Unterlagen von ZmG Stahl & Gittermattenhandel
(1)ZmG Stahl & Gittermattenhandel behält sich das Eigentum und damit alle Rechte vor.
(2) Dies gilt für alle urheberrechtlichen Eigentümer wie z.B. Angebot, Kostenvoranschläge, Auftragsbestätigungen, Zeichnungen, Skizzen, Berechnungen, Prospekte, Kataloge, Modelle und anderer Unterlagen.
(3) ZmG Stahl & Gittermattenhandel ist berechtigt, jederzeit alle Unterlagen und Kopien einzufordern.
§ 13 Rücknahme / Rücktritt
(1) Eine Rücknahme durch ZmG Stahl & Gittermattenhandel wird nicht gewährt. Es liegt daran, dass die Artikel extra für Sie angefertigt werden. Egal ob Standartprodukt oder Sonderanfertigung.
(2) Hierdurch können wir dem Auftraggeber auch die vielseitigen Varianten bieten. Eine Rücknahme würde einen Widerverkauf nur sehr schwer möglich machen.
(3) Ein Vertragsrücktritt ist seitens des Auftraggebers nicht möglich.
§ 14 Onlinegeschäfte
(1) Es handelt sich bei dem Kauf von einem ZmG Stahl & Gittermattenhandel Produkt um eins, welches nach den Kundenspezifikationen einzeln für den Kunden angefertigt wird. Daher besteht in diesem Fall kein Widerrufsrecht bzw. Umtauschrecht nach § 355 BGB, sobald Sie ausdrücklich der Herstellung und Lieferung dieses Produktes nach Ihren Spezifikationen zugestimmt haben.
§ 15 Mängelansprüche
(1) Technisch nicht vermeidbare Abweichungen im Design, Qualität, Farbe, Verzinkung, Oberflächenbeschaffenheit, oder Materials stellen keine Mängel da.
(2) Sollte der Auftraggeber eine Mängelanzeige aufgeben, die sich nachträglich als ungerechtfertigt herausstellt, behält sich  ZmG Stahl & Gittermattenhandel vor dies dem Auftraggeber in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
§ 16 Haftung auf Schadensersatz
(1) ZmG Stahl & Gittermattenhandel übernimmt keinerlei Haftung für die Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(2) Die maximalen Schadenersatzansprüche die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden können, ist auf den Rechnungswert begrenzt.
§ 17 Gewährleistungen / Verjährung der Schadensersatzansprüche
(1) Die Schadensersatzansprüche und die Gewährleistung verjähren bei einem gewerblichen Kunden innerhalb eines Jahres.
(2) Für die Gewährleistung bei unseren Produkten, die mit Naturwerkstoffen wie Holz oder ähnlichem versehen sind, setzten wir voraus, dass regelmäßige und sachgerechte Pflege betrieben wird.
(3) Schäden oder Störungen, die auf falsche oder unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind, geben keinen Gewährleistungsanspruch. Gewaltanwendungen und Probleme die auf den natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind geben ebenfalls keinen Gewährleistungsanspruch.
(4) Sollte es im Falle einer unsachgemäßen Lieferung zu einem offensichtlichen Mangel am Produkt kommen, muss der Auftraggeber dies innerhalb von 7 Kalendertagen ZmG Stahl & Gittermattenhandel aufzeigen.
(5) Mängel die nicht der ersten Offensichtlichkeit unterliegen, bekommen eine 7 Tage Nachfrist von ZmG Stahl & Gittermattenhandel zur Meldung gewährt.
(6) Sollte es trotz bester Qualitäten durch ZmG Stahl & Gittermattenhandel zu einer wirksamen Mängelanzeige kommen, bieten wir nach unserer Wahl eine kostenlose Nachbesserung an.
(7) Eine Minderung des Kaufpreises wird nicht gewährt.
(8) Für die Beseitigung der Mängelanzeige steht ZmG Stahl & Gittermattenhandel eine angemessene Frist zur Verfügung.
(9) Alle weiteren Ansprüche werden durch ZmG Stahl & Gittermattenhandel ausgeschlossen, es sein denn, sie beruht auf einen Vorsatz oder einer groben Fahrlässigkeit vom Auftragnehmer.
§ 18 Datenspeicherung / Datenschutz
(1) Die Speicherung unserer Kundendaten verarbeiten wir im zulässigen Rahmen des Bundesdatenschutzgesetztes. Hierüber geben wir Ihnen hiermit Kenntnis.
(2) Jeder Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden, solange er ZmG Stahl & Gittermattenhandel nichts anderes aufweist.
(3) Jeder Kunde hat das Recht um Löschung seiner Kundendaten zu bitten. Es Bedarf der Schriftform und wird unverzüglich durch ZmG Stahl & Gittermattenhandel ausgeführt.
(4) Soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich wird, ist ZmG Stahl & Gittermattenhandel berechtigt, die persönlichen Daten Dritten wie z. B. Statikern, Architekten, oder Versicherungen mitzuteilen. ZmG Stahl & Gittermattenhandel beschränkt sich hier auf die notwendige und erforderliche Datenweitergabe. Sollte dies vom Auftraggeber nicht gewünscht werden, hat er jederzeit das Recht schriftlich zu widersprechen.
§ 19 Gerichtsstand
(1) Als Gerichtsstand für evtl. Rechtsstreitigkeiten wird der Erfüllungsort des Auftragnehmers gewählt.
(2) Es wird für alle Auftraggeber deutsches Recht vereinbart.
§ 20 Produzentenhaftung
(1) Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Verletzung von Verkehrspflichten und hiermit entstehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
§ 21 Abtretung
(1) Eine Abtretung von Ansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
§ 22 Sonstiges
(1) Sollten einzelne Bedingungen unserer AGB, Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht berührt.

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Telefon:   030.895.69.160

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